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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2011 - L 11 SF 182/11 AB   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2011 - L 11 SF 182/11 AB (https://dejure.org/2011,1909)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.12.2011 - L 11 SF 182/11 AB (https://dejure.org/2011,1909)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Dezember 2011 - L 11 SF 182/11 AB (https://dejure.org/2011,1909)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

  • SG Dortmund - S 11 SV 13/11
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2011 - L 11 SF 182/11 AB
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2011 - L 11 SF 182/11
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs erfordert zudem, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 96, 205; BVerfG SozR 4-2500 § 87 Nr. 6).

    Im Rahmen der Verpflichtung, den Vortrag von Beteiligten zu erwägen, ist das Gericht nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen zu befassen; es muss nur auf das für das Verfahren wesentliche und nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Vorbringen eingehen (BVerfGE 69, 141, BVerfGE 79, 51 und in BVerfGE 96, 205).

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 528/04

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch Kürzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2011 - L 11 SF 182/11
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs erfordert zudem, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 96, 205; BVerfG SozR 4-2500 § 87 Nr. 6).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2011 - L 11 SF 182/11
    Dagegen verpflichtet § 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) das Gericht nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (BVerfGE 64, 1).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2011 - L 11 SF 182/11
    Im Rahmen der Verpflichtung, den Vortrag von Beteiligten zu erwägen, ist das Gericht nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen zu befassen; es muss nur auf das für das Verfahren wesentliche und nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Vorbringen eingehen (BVerfGE 69, 141, BVerfGE 79, 51 und in BVerfGE 96, 205).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2011 - L 11 SF 182/11
    Im Rahmen der Verpflichtung, den Vortrag von Beteiligten zu erwägen, ist das Gericht nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen zu befassen; es muss nur auf das für das Verfahren wesentliche und nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Vorbringen eingehen (BVerfGE 69, 141, BVerfGE 79, 51 und in BVerfGE 96, 205).
  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2011 - L 11 SF 182/11
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör setzt voraus, dass ein Beteiligter nicht hinreichend Gelegenheit gehabt hat, sich zu dem zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern und dadurch die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in BVerfGE 22, 114).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 11 KA 40/14

    Anhörungsrüge zu einer Richterablehnung

    In der Begründung einer Anhörungsrüge ist schlüssig auszuführen, inwiefern der behauptete Verstoß des Gerichts sich auf dessen Entscheidung ausgewirkt haben kann, der Anhörungsfehler für die Entscheidung also rechtlich kausal gewesen sein soll (Senat, Beschluss vom 23.12.2011 - L 11 SF 182/11 AB -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2014 - L 11 SF 604/14

    Prüfung der Zulässigkeit einer Anhörungsrüge (hier: Erhebung der Rüge in der

    In der Begründung einer Anhörungsrüge ist schlüssig auszuführen, inwiefern der behauptete Verstoß des Gerichts sich auf dessen Entscheidung ausgewirkt haben kann, der Anhörungsfehler für die Entscheidung also rechtlich kausal gewesen sein soll (Senat, Beschlüsse vom 23.12.2011 - L 11 SF 182/11 AB - und vom 28.10.2013 - L 11 SF 237/13 EK AS RG).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2014 - L 5 KR 2505/14
    Die Anhörungsrüge ist deshalb bereits unzulässig (Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, § 178a Rn. 6a m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschl. v. 23.12.2011 - L 11 SF 182/11 AB, juris).
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